Zschäpe muss lebenslang hinter Gitter

Im NSU-Prozess ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte heute zudem die besondere Schwere der Schuld bei der 43-Jährigen fest – damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Ralf Wohlleben wurde wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Der Mitangeklagte Holger G. bekam drei Jahren Haft, André E. muss zwei Jahre und sechs Monaten hinter Gitter, der zur Tatzeit heranwachsende Carsten S. erhielt eine dreijährige Jugendstrafe. Damit endet nach mehr als fünf Jahren einer der längsten und aufwendigsten Indizienprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte. Zschäpes Verteidiger haben bereits Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt (dpa).

Für Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Fraktion DIE LINKE, ist das Urteil kein Schlussstrich unter dem Kapitel NSU. Die Aufklärung des Falles und seiner politischen Dimensionen sei noch lange nicht vorbei. Viele Beobachter des Prozesses, insbesondere aber auch Betroffene und Hinterbliebene der NSU-Opfer, hätten sich vom Prozess viel mehr erhofft: endlich Klarheit, warum es trotz vieler Spuren nicht gelang, Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach ihrem „Untertauchen“ zu fassen. Gewissheit darüber, was Behörden und insbesondere die Geheimdienste mit ihrem unsäglichen V-Mann-Unwesen wirklich über die Gruppe wussten, bevor sie im November 2011 aufflog und Akten im Reißwolf landeten. Und schließlich eine Aufdeckung des Unterstützernetzwerks, auf das die Rechtsterroristen offensichtlich angewiesen waren. Aber diese Hoffnungen seien nicht erfüllt worden. – Foto: Ralph Köhler

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