Weitere Einschränkungen auf Cainsdorfer Brücke

Die Cainsdorfer Brücke darf ab sofort nur noch von Pkw und Kleintransportern mit einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen befahren werden. Die Herabsetzung der zulässigen Tonnagebegrenzung war nötig geworden, nachdem die diesjährige Hauptprüfung ergeben hatte, dass die Verschleißerscheinungen einzelne Bauteile in den letzten sechs Jahren rapide zugenommen haben. Aufgrund der jahrzehntelangen Nutzung des 1935 errichteten Bauwerkes und der damit einhergehenden Belastung seien Materialermüdungen und Versprödungen an den Stahlträgern zu verzeichnen.

Unterdessen laufen die Planungen für den Ersatzneubau der Brücke weiter. Noch in diesem Jahr soll dass Planfeststellungsverfahren begonnen werden. Bei einem guten Verlauf dieses Genehmigungsverfahrens und der Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel könnte 2015 mit den Arbeiten begonnen werden.

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