Linke und SPD klagen gegen Ladenschlussgesetz

Linkspartei und SPD haben beim Landesverfassungsgerichtshof Klage gegen das sächsische Ladenöffnungsgesetz eingereicht. Beide Oppositionsfraktionen bezweifeln die Rechtmäßigkeit der seit Jahresanfang erlaubten Öffnung von Videotheken und Autowaschanlagen an Sonntagen. Außerdem sollen die Richter prüfen, aus welchem Anlass die Sonntagsöffnung im Einzelhandel zulässig ist. Mit einer Entscheidung rechnen die Kläger bis Mitte nächsten Jahres. Während sich die Gewerkschaft in ihrer Argumentation bestätigt sieht, wonach das Gesetz erneut rechtliche Mängel habe, kritisiert der Handelsverband die Klage scharf. Der Streit sei unnötig und werde auf dem Rücken des Einzelhandels, seiner Beschäftigten und Kunden ausgetragen.

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