Verstoß gegen das Versammlungsgesetz

Markneukirchen – (ow) Im Laufe des Montags wurde bekannt, dass für 18:30 Uhr zu einer Demonstration auf dem Oberen Markt aufgerufen worden war. Eine vorherige Anzeige bei der Versammlungsbehörde lag jedoch nicht vor.

Tatsächlich versammelten sich etwa 55 Personen auf dem Oberen Markt. Ein konkretes Thema war nicht ersichtlich. Vielmehr bezogen sich Äußerungen der Teilnehmer auf die aktuelle Politik. Durch die vor Ort im Einsatz befindlichen Polizeibeamten wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz gegen unbekannt eingeleitet.

Hinweis: Laut Sächsischem Versammlungsgesetz ist eine Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

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