Tücken der Krankenzusatzversicherungen

Angesichts der Diskussionen um steigende Kosten der medizinischen Versorgung schließen viele freiwillig private Krankenzusatzversicherungen ab. Doch nicht wenige Verbraucher werden von ihrem Versicherer böse überrascht. Beschwerden erreichen die Verbraucherschützer insbesondere zu Zahnzusatzversicherungen. Wichtig: Für Behandlungen, die der Zahnarzt bereits vor Abschluss des Vertrages begonnen hat, muss die Versicherung später nicht zahlen. Das gilt auch für alle Behandlungen, die er zwar noch nicht begonnen, aber bereits empfohlen hat. Auch für Zahnersatz, der bereits in den ersten acht Monaten nach Vertragsschluss nötig wird, kommt der Versicherer grundsätzlich nicht auf. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit hat der Kunde Anspruch auf die vertraglichen Leistungen.

Wer nicht auf eine Zahnzusatzversicherung verzichten möchte, sollte sich über günstige Tarife informieren. “Dabei sollte man weniger auf Werbung vertrauen, sondern sich individuell beraten lassen“, empfiehlt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „In unserer persönlichen Beratung kann ein ausführlicher Tarifvergleich erstellt werden, der die Prämissen des Verbrauchers berücksichtigt“, erläutert Heyer. Auch veröffentlichte Tests der Stiftung Warentest können eine Hilfestellung sein.

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