ver.di warnt vor Neuregelung des Rettungsdienstgesetzes

Am 6. März steht die Novellierung des Sächsischen Rettungsdienstgesetzes im Landtag zum Beschluss. Aufgaben für Leistungserbringer sollen künftig nach Kassenlage ausgeschrieben werden. Die Gewerkschaft ver.di befürchtet, dass Kommunen und Rettungsverantwortliche mit der Neuregelung keine Möglichkeit mehr haben, ihre hoheitliche Daseinsvorsorge für die Bürger verantwortlich zu beeinflussen. Die eigentliche Rettung vor Ort vom Rettungsdienst bzw. der fachlichen Personenbeförderung zu trennen, sei ein katastrophaler Fehler. Der ausgegliederte Krankentransport wäre dann ein öffentliches Verkehrsmittel und kein Patientenspezialtransport mit herausgehobenen Qualitäten.

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