Stadt kippt Ernährungszuschuss für Hartz IV-Kinder

mittagessen1Die 2009 vom Zwickauer Stadtrat beschlossene Richtlinie zur Gewährung eines Zuschusses für gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II muss mit Wirkung zum 31. März aufgehoben werden. Grund ist nach Angaben der Stadt das vom Bund beschlossene Bildungs- und Teilhabepaket. In der neuen Regelung ist unter anderem ein anteiliger Zuschuss für ein gemeinsames Mittagessen enthalten.

Betroffene Schüler und deren Eltern seien von der Verwaltung auf die seit 1. Januar geltende, neue Rechtslage hingewiesen und informiert worden, dass die städtische Richtlinie für gesunde Ernährung Ende März aufgehoben wird. Für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes ist künftig das Jobcenter zuständig.  Weitere Auskünfte erhalten bedürftige Familien im Jobcenter, Werdauer Straße 62, Haus 5 oder telefonisch unter der Servicenummer 0375 60600.

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