Stadtrat entscheidet über verkaufsoffene Sonntage

Stadtrat1Nach den jüngsten Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes zu den Ladenöffnungszeiten, besteht für Sonntagsöffnungen in Zwickau derzeit keine Rechtsgrundlage mehr. Deshalb soll der Stadtrat am Donnerstag eine neue Verordnung erlassen. Bereits Anfang Februar hatte der Förderverein Stadtmanagement beantragt, die Öffnungszeiten der Geschäfte am 8. Mai (Frühlingsfest) sowie am 4. und 18. Dezember (Weihnachtsmarkt) im gesamten Stadtgebiet freizugeben. Für den Stadtfestsonntag (21. August) wurde die Ladenöffnung innerhalb des Dr.-Friedrichs-Ringes beantragt. Eine ebenfalls beantragte Öffnung anlässlich des Herbstfestes der Schausteller am 2. Oktober ist in Abstimmung mit dem Förderverein wieder gestrichen worden.

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