NPD-Stadtrat zu Geldstrafe verurteilt

Klose-Peter-NPD-ZwickauWegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist der ehemalige Zwickauer Landtagsabgeordnete Peter Klose am Freitag zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte, der für die NPD im Zwickauer Stadtrat sitzt, am 26.11.2007 auf einer Internet-Seite eine verbotene Losung der ehemaligen Waffen-SS in ähnlicher Form verwendet hatte.

Die Verwendung einer Parole oder einer ihr ähnlichen Parole von einer verbotenen oder durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärten Organisation stellt den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen  dar. Dies kann nach §§ 86, 86a Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe  bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. Die Staatsanwaltschaft hatte eine sehr viel höhere Geldstrafe, die Verteidigung Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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