Entbürokratisierung von Baumfällungen nimmt letzte Hürde

baumfaellen-1Der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtages hat heute den von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen zu Baumfällungen in Kleingärten und auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken zugestimmt. Damit ist die letzte formelle Hürde vor einem Beschluss des Landtags zur angestrebten Änderung des Umweltrechts genommen.

Die bisherigen, oftmals sehr bürokratischen Genehmigungsverfahren zur Fällung eines Baumes sollen nach dem Willen von CDU- und FDP-Fraktion abgeschafft werden. Dazu werden Bäume und Hecken in Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes komplett aus dem Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen herausgenommen – es ist kein Antragverfahren mehr notwendig. Gleiches gilt auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken für Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume sowie gleichermaßen für alle Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter. Für alle Bäume, die nicht unter die oben genannte Kategorien fallen, wird es weiterhin ein Genehmigungsverfahren geben: Der Antrag muss aber dann innerhalb von drei Wochen beschieden sein – ansonsten gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.

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