Neue Richtlinie zur Alltagsbegleitung

Am 27. September ist die neue Richtlinie zur Förderung von Ruheständlern als Alltagsbegleiter für Senioren in Kraft getreten. Danach dürfen sich künftig auch Frauen und Männer im Ruhestand als Alltagsbegleiter engagieren. Eine vom Sächsischen Sozialministerium durchgeführte Evaluation der bisherigen Alltagsbegleiter-Projekte hatte ergeben, dass die bislang von der Förderung ausgeschlossene Gruppe der Ruheständler hochengagiert und einsatzbereit ist. Dieses bisher ungenutzte Engagement findet nun Berücksichtigung und erhält finanzielle Unterstützung.  Ziel der Richtlinie ist es, betagten Menschen im Alltag in der eigenen Häuslichkeit zu Seite zu stehen (z.B. durch Unterstützung bei Einkäufen, kleinen Hilfen im Haushalt, Begleitung beim Kirchgang). Damit, so Sozialministerin Christine Clauß, soll sozialer Isolation vorgebeugt und der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit verlängert werden. Die Zuwendung wird für eine Projektdauer von 12 Monaten gewährt und beinhaltet eine Aufwandsentschädigung für Alltagsbegleiter von 80 Euro monatlich, ergänzt um eine Verwaltungspauschale von 20 Euro für den Träger, die die Vermittlungskosten abdecken soll. Anträge können noch bis 31. Oktober bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden.

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