Harter Lockdown zu Ostern – das sind die neuen Regeln

Mit Spannung erwartet wurde das Ergebnis der gestrigen Zusammenkunft der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten.

Beschlossen wurde der „Osterlockdown“.

Konkret heißt das, das Leben wird 5 Tage lang, von Gründonnestag bis Ostermontag heruntergefahren.

Damit sollen Kontakte vermieden werden .

Treffen dürfen sich in diesem Zeitraum 2 Hausstände mit maximal 5 Personen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht zählen.

Gründonnerstag und Ostersamstag gelten als sogenannte Ruhetage.

Am Ostersamstag dürfen nur Lebensmittelgeschäfte öffnen.

Beraten wurde auch über die Fortführung von Schulen und Kitas und über inzidenzunabhäiges Handel mit vermehrten Testungen.

Darüber werden wir Sie informieren sobald dazu eine neue Corona-Schutz-Verordnung vorliegt.

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