VMS beschließt neue Schülerbeförderungssatzung

In dieser Woche beschloss die Verbandsversammlung des Verkehrsverbundes Mittelsachsen die neue Satzung über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten. Die Satzung gilt ab dem Schuljahr 2011/2012 für die Schüler, welche in den Landkreisen Mittelsachsen, Zwickau und Erzgebirgskreis eine Schule besuchen und bei denen eine Schulwegbeförderung notwendig ist. Als Elternanteil legt die neue Satzung 80 Euro pro Schuljahr fest. Dieser muss jedoch nur für die ersten beiden schulpflichtigen Kinder einer Familie gezahlt werden. Die Mindestentfernung für die Berechtigung liegt bis Klasse 4 bei 2 Kilometer, ab Klasse 5 bei 3 Kilometer. Für das laufende Schuljahr bleiben die Satzungen der einzelnen Landkreise noch in Kraft.

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