Verjährung für NSU-Helfer: ver.di verlangt Überprüfung

Nach der am Wochenende bekannt gewordenen zehnjährigen Verjährungsfrist für frühere Helfer der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ hat die Gewerkschaft ver.di die Überprüfung des Gesetzes verlangt. „Wer bei der Vorbereitung von Terroranschlägen mitwirkt und damit billigend in Kauf nimmt, dass Menschen bedroht, verletzt oder getötet werden, muss einer lebenslangen Strafverfolgung unterliegen!“, fordert Thomas Voß, zuständiger Landesbezirksleiter. „Der Gesetzgeber sollte die Ermittlungen rund um die Zwickauer Terrorzelle zum Anlass nehmen, eine Novellierung der aktuellen Gesetzeslage auf den Weg zu bringen“, so Voß weiter. Die Bundesanwaltschaft hatte am Wochenende darauf hin gewiesen, dass für die Strafbarkeit der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eine Verjährungsfrist von zehn Jahren besteht. Für frühere Helfer der 1998 untergetauchten Rechtsterroristen war die Frist im November 2011 abgelaufen.

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