Untersuchungspflicht für erlegte Wildschweine

SchweinAb dem 1. Juli diesen Jahres müssen alle Wildschweine, die in bestimmten Gegenden des Landkreises erlegt wurden und deren Fleisch als Lebensmittel dienen soll, radiologisch untersucht werden. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt teilte mit, dass der zulässige Höchstwert an Cäsium-137 bei einer beträchtlichen Anzahl der erlegten Tiere überschritten war. Dies stellte sich im Rahmen eines zweijährigen Monitoring-Programms heraus. Um den Verbraucher zu schützen wurde nun diese Pflicht eingeführt. Sie gilt in den Gemeinden Crinitzberg mit allen Ortsteilen (Bärenwalde, Obercrinitz), Hartmannsdorf mit allen Ortsteilen (Hartmannsdorf, Giegengrün), Hirschfeld mit allen Ortsteilen (Hirschfeld, Voigtsgrün, Niedercrinitz) sowie der Stadt Kirchberg mit allen Ortsteilen (Burkersdorf, Wolfersgrün, Leutersbach, Saupersdorf, Stangengrün, Cunersdorf).

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