Test-Phase: Radeln in der Fußgängerzone

Seit Montag heißt es in der Crimmitschauer Innenstadt: Radeln in der Fußgängerzone erlaubt! Die neue Regelung gilt vorerst bis zum 30. September. Damit will die Stadtverwaltung testen, ob sich Fußgänger und Radfahrer aufeinander einstellen können. Fußgänger sollen jedoch weiterhin Vorrang haben. Die Freigabe der Fußgängerzone ist Bestandteil der Radverkehrskonzeption der Stadt Crimmitschau, die gegenwärtig erarbeitet wird.  Die Fußgängerzone, die Teil der künftigen Nord-Süd-Tangente im Radverkehrskonzept sein wird, war bisher bereits zwischen 18 und 9 Uhr für Radfahrer freigegeben. Nun darf hier 24 Stunden am Tag geradelt werden. – Foto: Thomas Michel

About Post Author