Tagfahrlicht ab Februar Pflicht

4-led-tagfahrlichtAb 7. Februar müssen alle neuen Pkw- und Transportermodelle mit Tagfahrlicht ausgestattet sein, 18 Monate später (ab August 2012) auch alle neuen Nutzfahrzeugmodelle. Das spezielle Tagfahrlicht schaltet sich beim Starten des Motors automatisch ein und verlöscht auch erst mit dem Abstellen des Motors. Fahrzeuge, die diese Ausstattung noch nicht haben, müssen in Deutschland am Tage nach wie vor nicht mit Licht fahren.

Laut DEKRA entbindet das Tagfahrlicht die Kraftfahrer allerdings nicht vom vorgeschriebenen Einsatz von Abblend- bzw. Fernlicht. Wer beispielsweise am Tag in einen Tunnel einfährt, muss das Abblendlicht einschalten. Da beim Tagfahrlicht nur die speziellen Lampen in der Fahrzeugfront leuchten, wäre man im Tunnel sonst ohne Rücklicht unterwegs. Tagfahrlicht ist deshalb niemals als Ersatz für das Abblendlicht zu sehen.

DEKRA Experte Roland Gaedtke empfiehlt jedoch allen Kraftfahrern, auch am Tage mit Licht zu fahren: „Wer ein Fahrzeugmodell ohne Tagfahrlicht nutzt, sollte das Abblendlicht auch tagsüber einschalten. In diesem Fall geht es um das Gesehen werden, so wie es für Motorräder schon seit vielen Jahren Usus ist.“ Die Funktionskontrolle des Tagfahrlichtes bei den neuen Fahrzeugmodellen werde künftig auch Bestandteil der DEKRA-Hauptuntersuchung sein.

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