Stasi-Ausstellung darf Namen nennen
Die Stasi-Enthüllungs-Ausstellung „Christliches Handeln in der DDR“ darf nun offiziell die Namen ehemaliger IM nennen. Das hat das Landgericht Zwickau heute entschieden. Der ehemalige Dompfarrer Edmund Käbisch hatte in der von ihm initiierten Ausstellung in Reichenbach die damaligen Stasi-Mitarbeiter beim Namen genannt, was einer von ihnen gerichtlich unterbinden wollte. Als IM Schubert hatte der Spitzel durch seine Berichte mehrere Leute ins Gefängnis gebracht. Dass der reale Name des Spitzels nun genannt werden darf begründete das Landgericht damit, dass die Ausstellung mit Tatsachen über das Unrecht aufkläre und nicht anprangere. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wiege schwerer als das allgemeine Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Stasi-Spitzels.