Sonntagsöffnung in Ausflugsorten rechtmäßig

gerichtsbeschluss ladenöffnungIn Sächsischen Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen dürfen Verkaufsstellen weiter sonntags öffnen. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat am Donnerstag den umstrittenen Verbotsantrag der Evangelischen Landeskirche zurückgewiesen. Gemeinden, die bereits früher als Ausflugsorte mit besonderem Besucheraufkommen galten, dürfen ihren Status behalten. Die Erklärung zu Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen hat nach dem Sächsischen Ladenöffnungsgesetz zur Konsequenz, dass in der Zeit von 11 bis 20 Uhr für die Dauer von höchstens acht Stunden Läden zum Verkauf von Reisebedarf, Sportartikeln, Badegegenständen, religiösen Andenken sowie ortstypische Waren geöffnet werden können.

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