Soforthilfen auch nach jüngstem Hochwasser

Auch Betroffene des jüngsten Hochwassers vom 9. Juni können die von der Staatsregierung beschlossenen Soforthilfen für Hochwasseropfer in Anspruch nehmen. In Teilen des Landes waren am Sonntag aufgrund extremer Starkniederschläge und im Zusammenwirken mit dem vorherigen Hochwasser mehrere Flüsse in kürzester Zeit sprunghaft angestiegen und über die Ufer getreten. Zahlreiche Ortschaften wurden überspült, teilweise kam es zu Schlammlawinen. Betroffen waren insbesondere die Lausitz, der Landkreis Mittelsachsen sowie der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Vielerorts wurde Katastrophenvoralarm ausgelöst.  Eine Soforthilfe als Handgeld gibt es für direkt betroffene Bürger, deren Wohnraum überflutet wurde, aber auch für in Not geratene Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Darüber hinaus sind bereits vergangene Woche Soforthilfen für Kommunen beschlossen worden.Insgesamt stehen für die Soforthilfen rund 85 Millionen Euro bereit.

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