Sachsentag: Anmeldefrist endet am 1. März

Sächsischen Vereine, Verbände, Institutionen und Interessengemeinschaften, die am diesjährigen „Tag der Sachsen“ (5. bis 7. September in Großenhain) teilnehmen möchten, sollten sich sputen. Am 1. März endet die offizielle Anmeldefrist für förderfähige Vereine. Anträge, die danach eingehen, können für eine Förderung nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Teilnahme gewährt die Staatskanzlei ein Zuschuss unter anderem für Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtung.  Anmeldeformulare gibt es auf www.tagdersachsen2014.de unter dem Menüpunkt Teilnehmer. Der Fördermittelantrag ist Teil des Formulars und kann gemeinsam mit der Anmeldung online ausgefüllt und per Mausklick verschickt werden. Selbstverständlich kann beides auch ausgedruckt, ausgefüllt und per Post verschickt werden. Für Händler, Schausteller, Firmen und Gastronomen endet die Anmeldefrist am 30. April.

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