Sachsen will besseren Schutz für Pflegeheimbewohner

Der Freistaat will den Schutz pflegebedürftiger, psychisch kranker oder behinderter Menschen in stationären Einrichtungen stärken. Das Sächsische Kabinett beschloss am Dienstag, 13.04.2010, die Anhörung des Gesetzentwurfes zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit (Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz). Danach sollen die Landesdirektionen u.a. verpflichtet werden, die stationären Einrichtungen künftig durch unangemeldete Kontrollen zu prüfen. Der Gesetzentwurf beinhaltet weiterhin eine klare Definition des Begriffs der stationären Einrichtung.

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