Niedrigste Sanktionsquote der letzten drei Jahre

Die Zahl der Sanktionen, die das Zwickauer Jobcenter 2013 unter anderem wegen Meldeversäumnissen und abgelehnter Beschäftigungen gegen Arbeitslosengeld II-Bezieher aussprach, ist die niedrigste der vergangen drei Jahre. Mit 4.026 verhängten Sanktionen lag der Wert um 0,2 Prozent unter dem vom Vorjahr. Sanktionen wurden gegen 2,8 Prozent der insgesamt 21.666 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verhängt. Dass die Zahl unter dem Bundesdurchschnitt liegt, zeige dass die Kunden und Jobcenter-Mitarbeiter gut miteinander im Gespräch seien und Vereinbarungen von beiden Seiten erfüllt würden, weiß Jobcenter-Chefin Mathilde Schulze-Middig. Mit fast 80 Prozent machen versäumte Gespräche im Jobcenter den größten Teil der Sanktionen im Zwickauer Jobcenter aus (Vorjahr: 77,1 Prozent). 10,7 Prozent wurden 2013 wegen Ablehnung oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ausgesprochen. 244 Sanktionen (6,1 Prozent) richteten sich gegen Kunden, die vereinbarte Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter nicht erfüllten. Die monatliche Kürzungssumme lag im Jahresdurchschnitt bei 89,53 Euro.

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