Neue Regelung für Baumfällungen in Kraft

Baumfaellung03Seit Dienstag sind Baumfällungen auf bebauten Grundstücken und in Kleingärten deutlich einfacher. Grundstückseigentümer und Kleingärtner können ab sofort die neuen Regeln nutzen, die der Landtag Anfang September auf Initiative von CDU und FDP beschlossen hatte und die nun in Kraft traten. Keine Fällgenehmigungen mehr nötig sind künftig für Bäume und Hecken in Kleingärten, für Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken sowie sonstige Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter.

Für alle anderen Bäume können die zuständigen kommunalen Behörden noch Anträge auf Fällgenehmigungen verlangen – müssen dies aber nicht. Das neue Gesetz stellt es den Kommunen frei, noch mehr Baumfällungen antragsfrei zu stellen.

Über einen Antrag zur Baumfällung muss die zuständige Behörde künftig innerhalb von drei Wochen entscheiden. Lehnt sie ihn in dieser Frist nicht ab, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt. Das Genehmigungsverfahren ist zudem kostenfrei.

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