Meldefrist für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen endet bald

Beschäftigung schwerbehinderter MenschenArbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern sind verpflichtet, ihre Anzeige zur Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Arbeitsagentur bis spätestens zum 31. März 2015 abzugeben. Die Agentur für Arbeit Zwickau empfiehlt, damit nicht bis zum letzten Tag zu warten, um eventuelle Fragen noch rechtzeitig klären zu können. Eine Ausgleichsabgabe wird nur dann fällig, wenn Unternehmen mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht wenigstens fünf Prozent davon mit Schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Beschäftigtenzahl insgesamt.

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