Landratsamt genehmigt Zwickauer Haushalt

Ratshaus_GeldDas Landratsamt hat in dieser Woche den Haushalt der Stadt Zwickau genehmigt. Der Etat war bereits Ende November 2010 vom Stadtrat beschlossen worden. Der am Montag per Fax eingegangene Bescheid enthält zwei Auflagen: Zum einen ist die Bereinigung der zur Vollziehung ausgesetzten Gewerbesteuereinnahmen nachzuweisen. Zum anderen muss die Stadt im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung mit der Vorlage des Haushaltes 2012 nachweisen, dass spätestens ab dem Jahr 2015 angemessene Nettoinvestitionsmittel erwirtschaftet werden können.
 
Die Haushaltssatzung wird in der neuen Ausgabe des Pulsschlages bekannt gemacht und liegt vom 10. bis 16. Februar im Amt für Finanzen aus. Nach dieser Auslegungsfrist erlangt die Haushaltssatzung Bestandskraft, so dass ab 17. Februar die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beendet sein wird.

About Post Author