Kfz-Kennzeichen kann ab September mit umziehen

ERZ1Bei einem Umzug innerhalb Sachsens können Autofahrer ab September ihr bisheriges Autokennzeichen behalten. Mit dieser Regelung will das Verkehrsministerium Bürokratie abbauen und die Kosten einer Neuanmeldung vermeiden. Bisher erhält ein Fahrzeug bei einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ein neues Kennzeichen. Das entfällt künftig. Die Adresse in den Fahrzeugpapieren muss allerdings weiterhin geändert und das Fahrzeug umgemeldet werden.

Das Verkehrsministerium hatte im Juni eine Regelung entworfen und dazu die betroffenen Ressorts der Staatsregierung, die Fachverbände und die kommunalen Spitzenverbände angehört. Nachdem alle Stellungnahmen eingegangen und ausgewertet wurden, konnte das Ministerium nun die Allgemeinverfügung erlassen.

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