Gedenken an Opfer von Zwangssterilisierung und Euthanasie

Bereits 1931 erging seitens der Nationalsozialisten die Forderung, das „untüchtigste Drittel der Bevölkerung“ Deutschlands zu sterilisieren. Ihr folgte am 14. Juli 1933 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das die Zwangssterilisation von vermeintlich genetisch Kranken – wie Schizophrenen, manisch-Depressiven, Huntington-Erkrankten oder schweren Alkoholikern – gestattete. Besonders dieser Opfer der NS-Diktatur wurde dieser Tage gedacht.

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