Freistaat fördert Betriebskindergärten

Für die Einrichtung von Betriebskindergärten in Sachsen stehen noch rund 800.000 Euro zur Verfügung. Um interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, von dieser Förderung zu profitieren, hat das Kultusministerium die Antragsfrist bis zum 1. September verlängert. Mit der finanziellen Unterstützung können neue Plätze geschaffen und bereits bestehende gesichert werden. Pro Maßnahme stehen bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Anträge sind an den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Fachdienst 340, Reichsstraße 3, 09112 Chemnitz, zu richten. Derzeit gibt es rund 25 Unternehmen in Sachsen, die die Kinderbetreuung ihrer Beschäftigten betrieblich unterstützen. – Foto: Ergo-Gruppe

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