Einheitlicher Pachtzins für Zwickauer Kleingärten
Im Finanzausschuss geht es am Dienstag um die Zusammenführung der Generalpachtverträge für Zwickauer Kleingartenanlagen. Rückwirkend zum 1. Januar 2011 sollen die beiden bestehenden Verträge zur Verpachtung der Kleingartenanlagen an den Stadtverband der Kleingärtner zu einem einheitlichen Generalpachtvertrag zusammengeführt werden. Der Pachtzins beträgt für alle dort enthaltenen Kleingartenanlagen und deren voll nutzbaren Flächen einheitlich 0,12 EUR/m²/Jahr. Flächen, die nicht nutzbar sind, werden unentgeltlich zur Pflege übergeben bzw. bei einer verminderten Nutzbarkeit mit der Hälfte des Pachtzins (0,06 EUR) berechnet.