ARGE Zwickau-Stadt plant Bürgerarbeit

bürgerarbeitDie ARGE Zwickau-Stadt hat sich erfolgreich am sogenannten Interessenbekundungsverfahren zur Durchführung des Modellprojektes Bürgerarbeit beteiligt. Das eingereichte, vierstufige Konzept wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales positiv bewertet. Es umfasst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in den Bereichen von zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeit.

Das Verfahren zur Bürgerarbeit untergliedert sich in vier Stufen: Beratung / Standortbestimmung; Vermittlungsaktivitäten; Qualifizierung / Förderung und die eigentliche Bürgerarbeit. Das Projekt umfasst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in den Bereichen von zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeit.

Alle  Stufen sind zwingend zu durchlaufen und dauern mindestens sechs Monate an, so dass die Bürgerarbeit frühestens ab 15.01.2011 beginnen kann und bis längstens 31.12.2014 andauert. Die Zuweisung in Bürgerarbeit erfolgt stufenweise durch die ARGE Z, mit einer Dauer von bis zu drei Jahren. Als Partner fungiert hierbei die Beschäftigungsförderung Zwickau.

ARGE Z-Geschäftsführer Große erwartet eine Eingliederung  von ca. 150 bis 200 Bürgerarbeitern für Zwickau, die aber auch ca. 500 Aktivierungen von SGB II Kunden notwendig macht. Ziel der Aktivierungphase ist die Integration in eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

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