Abschied von der 60-Watt-Glühlampe

Am 1. September 2011 tritt die dritte Stufe der EU-Verordnung zur umweltgerechten Gestaltung von Haushaltslampen in Kraft. Damit werden nach der 100- und 75-Watt-Glühlampe auch die klaren 60-Watt-Glühlampen vom Markt genommen. Bis 2016 schließlich sollen nur noch energiesparende Lampen der Effizienzklassen A oder B verkauft werden. Höchste Zeit für Verbraucher, sich mit den neuen Verpackungsangaben vertraut zu machen.
 
„Dass man beim Kauf einer Glühlampe allein auf die Wattzahl achten musste, gehört der Vergangenheit an. Für ausreichend helles und gleichzeitig gemütliches Licht und entsprechend des Einsatzes muss man heute die richtigen Energiesparlampen auswählen“, erklärt Juliane Dorn, Energieexpertin der Verbraucherzentrale. Die Wattzahl (W), bisher wichtigste Angabe auf der Packung, ist keine Messgröße für die Helligkeit einer Lampe. Auskunft darüber gibt vielmehr die Einheit Lumen (lm). Der Lichtleistung der herkömmlichen 60-Watt-Birne entspricht zum Beispiel eine Energiesparlampe mit 700 lm. Die bisher unter „100 Watt“ bekannte Lichtleistung wird mit 1.400 lm erreicht. Die Lichtfarbe wird als Farbtemperatur in Kelvin (K) dargestellt. Lampen mit 2.700 K leuchten ähnlich wie die herkömmliche Glühbirne warmweiß und sorgen für ein gemütliches Licht zu Hause. Tageslichtweiße Lampen mit zirka 6.000 K erzeugen ein sachliches Licht, das eher für den Arbeitsplatz geeignet ist.

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