2012: Was Energieverbraucher wissen sollten

Wer zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter wechseln will, braucht ab dem 1. April 2012 nicht mehr so viel Geduld wie bisher. Ab diesem Datum muss der Wechsel maximal drei Wochen, nachdem der neue Anbieter seinen Kunden angemeldet hat, durchgeführt sein. Bereits ab Februar muss jede Rechnung Angaben zu Kündigungsterminen und -fristen, eine Einordnung des individuellen Verbrauchs sowie einen Hinweis auf die „Schlichtungsstelle Energie“ enthalten. Dort können Verbraucher ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen, wenn eine Beschwerde beim Versorger keine Einigung erbracht hat.

Ab 2012 treten weitere Bestimmungen der Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Die Richtlinie regelt, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. So müssen etwa Kühlschränke, die ab Mitte 2012 in den Handel gelangen, mindestens 20 Prozent weniger Energie verbrauchen als Geräte der Klasse A. Ab 1. September darf die 40-Watt-Glühlampe nicht mehr produziert werden. Vorhandene Bestände dürfen aber noch verkauft werden.
 
Bei Fragen von Mietern wie Eigentümern zu Energieeffizienz und -einsparung im Haushalt hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder gegen einen Kostenbeitrag von fünf Euro in einem persönlichen Beratungsgespräch. Termine und Beratung erhalten Verbraucher unter 018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).

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