Strafbefehl für Zwickauer Baubürgermeisterin

Nachdem sie im November betrunken am Steuer ihres Autos erwischt wurde, hat die Staatsanwaltschaft gegen die Zwickauer Baubürgermeisterin Kathrin Köhler einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr beantragt. Das Papier wurde vom zuständigen Strafrichter inzwischen unterzeichnet und damit erlassen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von mehr als einem Monatsgehalt. Des Weiteren soll die Fahrerlaubnis insgesamt für mehr als 1 Jahr entzogen werden. Ob der Strafbefehl so, wie erlassen, rechtskräftig wird, ergibt sich nach Ablauf der Einspruchsfrist. Nach der Zustellung hat die Bürgermeisterin zwei Wochen Zeit, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

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