Mörder von Heike Wunderlich muss lebenslang hinter Gitter

30 Jahre nach dem brutalen Sexualmord an Heike Wunderlich konnte der Täter nun seiner gerechten Strafe zugeführt werden. Nach 42 Verhandlungstagen am Zwickauer Landgericht wurde Helmut S. heute zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Richter Klaus Hartmann stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des 62-jährigen Frührentners fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nicht möglich. Es waren mehrere Indizien, die zur Urteilsfindung herangezogen werden mussten.

Helmut S. nahm das Urteil äußerlich regungslos entgegen. Neben der Haftstrafe muss er auch für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Seine beiden Verteidiger, die auf Freispruch und Aufhebung des seit 2016 bestehenden Haftbefehls plädiert hatten, haben nun eine Woche Zeit, Revision gegen das Urteil einzulegen.

 

 

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