Ländersperren im Internet aufgeweicht

Geoblocking-Mechanismen verhindern den grenzüberschreitende Abruf von Filmen, Serien oder Musik. Und zwar immer dann, wenn die entsprechenden Lizenzrechte im Land des Abrufs nicht vorhanden sind beziehungsweise vom Streaming-Anbieter nicht für dieses Land erworben wurden. Die EU hat nun marginale nutzerfreundliche Änderungen beschlossen, die im kommenden Jahr in Kraft treten. Nach der neuen, so genannten Portabilitätsverordnung können ab 2018 kostenpflichtig in Deutschland abonnierte Streaming-Dienste wie beispielsweise Maxdome, Netflix oder Sky Ticket auch vom EU-Ausland aus voll genutzt werden – allerdings nur für eine begrenzte Zeit und nach Authentifizierung. Welcher Zeitraum hinter „begrenzter Zeit“ steht, ist in der Verordnung nicht näher definiert. Für die Authentifizierung – also den Nachweis des Wohnsitzes – müssen die Anbieter bei Vertragsschluss und Vertragsverlängerung prüfen, in welchem Land der Abonnent hauptsächlich lebt. Die Möglichkeiten reichen vom Personalausweis bis hin zur IP-Adresse des Abonnenten. „Einer weiteren Lockerung der Beschränkungen verweigert sich das EU-Parlament jedoch derzeit und macht damit einen Kniefall insbesondere vor der Filmindustrie, die um ihre Einnahmen fürchtet.“, kritisiert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen

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