Gewalttätiger Ladendieb muss hinter Gitter

Amtsgericht_SchildDas Amtsgericht Zwickau hat einen 30-Jährigen wegen schwerem räuberischen Diebstahl und Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Im Ergebnis der Beweisaufnahme war das Schöffengericht zur der Überzeugung gelangt, dass Steffen W. im Februar in einem Drogeriemarkt in der Inneren Plauenschen Straße ein Parfüm für rund 100 Euro unter seiner Jacke versteckte. Als er von der Filialleiterin angesprochen wurde, drückte er die Frau sowie zwei weitere Mitarbeiter gewaltsam zur Seite und versuchte, zu flüchten. Auf Grund eines vorherigen Diebstahls hatte der Angeklagte in dem Markt bereits Hausverbot. Motiv war nach Angaben des Beschuldigten seine Betäubungsmittelabhängigkeit. Da er zum Tatzeitpunkt drei Messer griffbereit mit sich führte, sahen die Juristen den Tatbestand des schweren räuberischen Diebstahls als erfüllt an, welcher eine Mindeststrafe von drei Jahren vorsieht. Auf Grund der Vielzahl der Vorstrafen und einer leichten Verletzung der Filialleiterin schöpfte das Gericht seine Strafgewalt von maximal vier Jahren fast aus. Dennoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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