Bewährungsstrafe wegen Kindesmisshandlung

Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen hat das Amtsgericht einen 23-Jährigen Werdauer zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im September bzw. November 2011 in einer Wohnung ein noch nicht einjähriges Baby und dessen knapp dreijährige Schwester mehrfach gebissen bzw. geprügelt hat. Der Beschuldigte, ein damaliger Bekannter der Kindsmutter, hatte die Taten bestritten. Der Sachverständige schloss aus, dass die festgestellten Verletzungen – wie von dem Mann behauptet – von einem Sturz der Kinder entstanden sein könnten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr, der Verteidiger des Angeklagten Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

About Post Author