Agentur und Jobcenter in Urlaubsplanung einbeziehen

Aufgrund der derzeitigen Sommerferien machen die Arbeitsagentur und das Jobcenter Zwickau darauf aufmerksam, dass die Kunden bei einer geplanten Urlaubsreise gesetzliche Regeln beachten müssen. Mit dem Bezug von Lohnersatzleistungen hat der Gesetzgeber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Dazu gehört, dass Bezieher von Arbeitslosengeld mit ihrer Arbeitsagentur oder dem Jobcenter die geplante Abwesenheit vorher abstimmen müssen. Durch einen Urlaub darf sich kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen und keine Weiterbildung verschieben. Erfolgt die vorherige Meldung nicht, werden die Leistungen zu Unrecht bezogen. Der Leistungsträger stellt die Zahlung ein und/oder prüft eine Sanktionierung und fordert die Überzahlungsbeträge zurück, wenn während dieser Zeit einer Einladung in die Arbeitsagentur oder das Jobcenter nicht nachgekommen wurde. „Wer Urlaub plant, muss diesen persönlich oder telefonisch Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter melden. Liegt das Einverständnis vor, ist eine Weiterzahlung der Leistungen für bis zu drei Wochen möglich“, so Agentur-Sprecherin Mirjam Sobe und fügt hinzu, dass der Zeitraum von drei Wochen innerhalb eines Kalenderjahres auch in mehreren Abschnitten genommen werden kann. Die Zustimmung zur geplanten Abwesenheit kann unter Tel. 08004 5555 00 (Arbeitsagentur) oder 0375 60 600 (Jobcenter) eingeholt werden.

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