Zuschuss für Schülerbeförderungskosten und für gesunde Ernährung
Für sozial Bedürftige gewährt die Stadt Zwickau auch im neuen Schuljahr wieder finanzielle Unterstützung. Allerdings ist die Rückzahlung des Eigenanteils bei den Schülerbeförderungskosten und der Zuschuss für gesunde Ernährung an bestimmten Voraussetzungen geknüpft. So muss der Empfänger im Besitz einer Schülerjahresfahrkarte des Landratsamtes sein, den Hauptwohnsitz in Zwickau haben und die betreffende Schule eine kommunale Einrichtung der Stadt sein. Die Bescheide zur Schülerbeförderung und die Schülerjahresfahrkarten werden vom Landratsamt während der Sommerferien bis spätestens zum Beginn des neuen Schuljahres 2010/2011 verschickt.
Für die Gewährung eines Zuschusses für gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen muss der Zuwendungsempfänger von Hartz IV betroffen sein und ebenfalls seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Zwickau haben. Auch der besuchte Kindergarten bzw. die besuchte Schule (bis einschließlich 10. Klasse) muss sich in Zwickau befinden.
Beantragt werden können die Zuschüsse beim Schulverwaltungs- und Sportamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau. Der Zeitraum der Beantragung läuft im Halbjahresrhythmus, beginnt mit dem Schuljahresanfang 2010/2011 und endet am 31.01.2011.