Zusätzliches Geld für freie Schulen

Sachsens freie Schulen bekommen in diesen Tagen zusätzliches Geld ausgezahlt. Von 196 antragsberechtigten Schulträgern haben 153 Träger Fördermittel aus dem Übergangspaket in Höhe von rund 9,18 Millionen Euro beantragt. 143 Förderanträge mit einer Fördersumme in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro sind bewilligt und zum überwiegenden Teil bereits ausgezahlt. Rund 6 Millionen Euro haben die freien Schulträger bis heute erhalten. Die zusätzliche Finanzspritze ist Teil der Übergangslösung, die zwischen dem Kultusministerium und den Spitzenvertretern der freien Schulträger ausgehandelt worden war. Danach erhalten bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft die freien Schulen 35 Millionen Euro zusätzlich, davon zehn Millionen Euro in diesem Jahr. Freie Träger, die noch in diesem Schuljahr Geld erhalten wollten, mussten die Anträge bis zum 1. Juli bei der Sächsischen Aufbaubank stellen. Die Fördermittel können jedoch auch rückwirkend erst im nächsten Schuljahr beantragt werden. Dieses muss allerdings spätestens bis zum 30. September geschehen. Anträge auf Fördermittel für 2015 sind spätestens bis zum 30. April 2015 einzureichen.

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