ZEV warnt vor Haustürgeschäften

In Zwickau sind derzeit wieder „Drückerkolonnen“ unterwegs um unlautere Stromverträge abzuschließen. Betroffene Bürger unterzeichnen Verträge im Glauben, dass der Energielieferant ein neuer
„Rechnungsträger“ von der Zwickauer Energieversorgung GmbH sei. Die ZEV weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass ohne eine vorherige Absprache oder auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden, keine Haustürgeschäfte durchgeführt werden. Verbraucher sollten sich im Zweifelsfall einen Betriebsausweis vorzeigen lassen. Bei Haustürgeschäften steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Dieses besteht vor allem dann, wenn ein Vertreter ohne vorherige Ankündigung an der Wohnungstür klingelt und in der Wohnung oder sogar an der Haustür ein Vertrag

abgeschlossen wird. Der Widerruf muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die ZEV unterstützt alle betroffenen Kunden beim Widerruf. (Telefon

Vertrieb 0375 3541-237).

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