Wohneigentum und energetische Sanierung noch günstiger
Das Sächsische Innenministerium hat die Konditionen der Landeswohnungsbauprogramme „Wohneigentum“ und „Energetische Sanierung“ erneut verbessert. Die Förderung sieht die zinsgünstige (1 Prozent pro Jahr) Vergabe von Darlehen für die Schaffung selbstgenutztem Wohneigentum sowie für die Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor. Die Zinsbindungsfrist für die Darlehen wurde von derzeit 20 auf nunmehr 25 Jahre verlängert. Damit lassen sich die sehr guten Konditionen aus der jetzigen Niedrigzinsphase länger als bisher sichern. Die monatliche Belastung aus den Darlehen ist wegen der geringeren Zinsen sowie der verlängerten Laufzeit deutlich gesunken. Der Vorteil einer kostenfreien Sondertilgung bleibt dabei erhalten. Neu ist die Möglichkeit, eine technische und/oder wirtschaftliche Bauberatung und -betreuung nach beiden Programmen durch Gewährung von Zuschüssen von bis zu 1.000 Euro je Vorhaben zu fördern. Die Abwicklung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank in Dresden.