Wenn der Stromvertreter klingelt

Die Verbraucherzentrale warnt vor Stromvertretern, die oft unangemeldet und uneingeladen vor der Haustür stehen. Seit längerer Zeit versuchten Werber in Sachsen das Produkt Sorglos-Strom für die Münchener Firma Energy2day GmbH an den Mann oder an die Frau zu bringen. „Die Haustürvertreter sind sehr geschickt darin, Menschen zu beeinflussen. Oftmals entsteht z. B. bei den Verbrauchern der Eindruck, die Vertreter kämen von den heimischen Stadtwerken“, informiert Theodor Ludwig von der Verbraucherzentrale Sachsen. Bei diesen Verkaufsgesprächen kommt den Vertretern oft zugute, dass die Verbraucher nur ihren monatlichen Abschlag, nicht aber die tatsächlichen Kosten für eine Kilowattstunde kennen. „Sinnvoll vergleichen kann man aber nur, wenn man die Preise für Grundgebühr und Kilowattstunde sowie den tatsächlichen Stromverbrauch kennt“, so Ludwig. Habe sich der Verbraucher doch zu einer Unterschrift überreden lassen, so steht ihm nach § 312 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Vertrag kann nach § 312 BGB binnen 14 Tagen schriftlich gegenüber dem neuen Versorger widerrufen werden. Es empfiehlt sich, den Widerruf per Einschreiben zu verschicken.

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