Weniger Angeklagte und Verurteilte in Sachsen

Insgesamt 49.449 Personen (39.352 Männer und 10.097 Frauen) mussten sich 2016 vor sächsischen Gerichten wegen eines Verbrechens oder Vergehens zu verantworten. Das bedeutet einen Rückgang um 2.867 Personen gegenüber dem Vorjahr. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes endeten die Verfahren für 39 970 Angeklagte (81 Prozent) mit einer rechtskräftigen Verurteilung. 2015 waren es noch 2.373 bzw. reichlich 5 Prozent mehr. Von den 39.970 Schuldsprüchen richteten sich 91 Prozent gegen Erwachsene, 6 Prozent gegen Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren und 3 Prozent gegen strafmündige Jugendliche unter 18 Jahren. Knapp 19 Prozent (7.395) waren Ausländer. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung um 286 Personen bzw. 4 Prozent. Fast die Hälfte der Verurteilten standen wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten vor Gericht. Wegen Verkehrsdelikten wurde knapp ein Fünftel (7.935) zur Verantwortung gezogen. 5.426 Personen wurden 2016 wegen einer Straftat gegen die Person (außer im Straßenverkehr) verurteilt.

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