Weiteres Hilfsangebot für hochwassergeschädigte Unternehmen

hochwasserschadenDie Sächsische Staatsregierung hat das Darlehensprogramm für hochwassergeschädigte Unternehmen heute um ein weiteres Instrument ergänzt. Ein Unternehmen, das die Schadensbeseitigung nicht allein über das Darlehen regulieren kann, hat die Möglichkeit, einen zusätzlichen Zuschuss für Schäden im Anlagevermögen zu erhalten. Dieser Zuschuss ergänzt das Darlehensprogramm mit einer Laufzeit von 10 Jahren, einem Zinssatz von 1,5 Prozent und zwei tilgungsfreien Jahren. In den ersten beiden Jahren müssen nur die Zinsen bezahlt werden.

Zuschüsse können im Einzelfall ausgereicht werden, wenn die SAB feststellt, dass die Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens für eine Schadensregulierung über Darlehen nicht ausreicht. Diese Ergänzung des Sonderdarlehensprogramms gilt für kleine und mittelständische Betriebe mit Schäden über 10.000 Euro. Die Zuschüsse können maximal 50 Prozent der Schäden am Anlagevermögen ersetzen.

Dieses Hilfsangebot gilt allerdings nur für diejenigen Unternehmen, deren Zukunftsperspektiven vor dem Hochwasser positiv gewesen sind. Bei der Sächsischen Aufbaubank sind bislang rund 800, vom Augusthochwasser betroffene Unternehmen registriert.

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