Weiter Streit um Bundestagskandidatur von Przybylla

Die Querelen in der Zwickauer AfD um die Frage nach einem Bundestagskandidaten nehmen kein Ende. Gegen seine Abwahl als Direktkandidat im Wahlkreis 165 hatte Benjamin J. Przybylla Rechtsmittel beim zuständigen Parteienschiedsgericht eingereicht. Daraufhin entschied das Landesschiedsgericht Mecklenburg-Vorpommern, dass die Abwahl des bisherigen Kandidaten nichtig sei. Mit einer „Einstweiligen Anordnung“ wurde der sächsische Landesvorstand aufgefordert, Przybylla wieder als Kreiswahlvorschlag zu benennen. Das werden jedoch nicht passieren, zumindest laut Frank Frieder Forberg nicht. Der AfD-Kreisvorstand hält das Schiedsgericht in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Sache nicht für zuständig. Für ihn zähle daher weiterhin die Entscheidung zur Abwahl des Direktkandidaten durch den Landesvorstand.