Was bedeutet Unister-Insolvenz für Verbraucher?

UnisterNach dem Unfalltod ihres Geschäftsführers hat die Unister Holding Insovenz angemeldet. Das Unternehmen betreibt zahlreiche Reiseportale im Internet. U. a. gluege.de und ab-in-den-urlaub.de. Diese Portale bzw. die operativen Gesellschaften sind von der Insolvenz nicht betroffen. Die Verbraucherzentrale Sachsen beobachtet die Entwicklung des Unternehmens aufmerksam und rät dies auch Verbrauchern. Generell gilt bei Pauschalreisen ein Versicherungsschutz über den sogenannten Sicherungsschein, der Verbraucher finanziell gegen eine plötzliche Insolvenz des Reiseveranstalters schützt. Bei vielen Angeboten ist die Unister-Gruppe nur Vermittler und der Vertrag besteht beispielsweise bei der Fluggesellschaft oder dem Reiseanbieter. Ein unbeschriebenes Blatt ist die Unistergruppe indes für die Verbraucherschützer nicht. Immer wieder habe es Beschwerden über nicht oder nur verspätet ausgezahlte Reisegutscheine, über schlechte Erreichbarkeit oder auch versteckte Preise bei der Flugbuchung gegeben.

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