Vogtlandkreis verbietet Wasserentnahme durch Pumpen

Die Trockenheit hält weiter an. Nach den derzeitigen Wetterprognosen können die extrem niedrigen Wasserstände der vogtländischen Gewässer auch in den kommenden Tagen nicht durch Niederschläge ausgeglichen werden. Aus diesem Grund hat der Vogtlandkreis heute entschieden, Eigentümern und Anliegern die Wasserentnahme an oberirdischen Gewässern mittels Pumpen bis auf Widerruf zu untersagen. Nicht betroffen sind Wasserentnahmen, für die eine rechtliche Erlaubnis vorliegt. Das Schöpfen mit Gießkannen oder anderen Gefäßen ist bei ausreichender Wasserführung zwar weiter zulässig, sollte jedoch mit höchster Zurückhaltung erfolgen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet. Ein ähnliches Verbot hat der Landkreis Zwickau bereits vor zwei Wochen ausgesprochen. Im Gegensatz zum Vogtland gilt dies jedoch für die generelle Entnahme von Gießwasser aus Flüssen und Bächen.

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