Vergessen kommt vor der Flut
Kurz vor dem 10. Jahrestag der sogenannten Jahrhundertflut hat die Verbraucherzentrale die Sachsen zur Überprüfung von Wohngebäude- und Hausratversicherungen aufgerufen. Vielfach seien wesentliche Gefahren vertraglich nicht erfasst. Zudem würden die Versicherungssummen im Lauf der Jahre oft nicht mehr dem tatsächlichen Wert entsprechen. Eine Wohngebäudeversicherung sollte nicht allein die Feuergefahr erfassen. Genauso wichtig seien der Einschluss von Leitungswasserschäden sowie Schäden durch Sturm und Hagel. Unwetterschäden seien nur durch die Vereinbarung eines zusätzlichen Elementarschadenschutzes versichert. Stadt oder Gemeinde könnten dafür grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden. „Deshalb ist es wichtig, selbst bauliche Vorsorge zu treffen und Rückstauschäden in die Elementarschadenversicherung einzuschließen“, betont Versicherungsexpertin Andrea Heyer. Auch die klassische Hausratversicherung decke lediglich Leitungswasser-, aber keine Überschwemmungsschäden ab.